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【24h】

(Kein) Einsatz von Leib arbeitnehmerinnen als Streikbrecher

机译:(否)使用车身工人作为罢工者

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摘要

Nach der bisherigen Rechtslage stand Leiharbeitnehmerinnen1 im Falle des Arbeitskampfes im Einsatzbetrieb (Entleiherinnenbetrieb) ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Sie konnten gem. § 11 Abs. 5 Satz 1 AÜG a.F. (Satz 3 n.F.) die Erbringung der Arbeitsleistung verweigern,soweit die Entleiherin unmittelbar von einem Arbeitskampf betroffen war. Auf dieses Recht hatte die Verleiherin sie hinzuweisen (§11 Abs. 5 Satz 2 AÜG a.F., Satz 4 n.F.). Seit dem 01.04.2017 besteht nunmehr ein bußgeldbewehrtes (§16 Abs. 1 Nr. 8 lit. a,Abs. 2 AÜG n.F.), vom Willen der Leiharbeitnehmerin unabhängiges Beschäftigungsverbot, wenn der Betrieb der Entleiherin unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist. Dies gilt nur dann nicht’ wenn die Leiharbeitnehmerin weder unmittelbar noch mittelbar als sog. »Streikbrecherin« eingesetzt wird. Die Leiharbeitnehmerin darf also keine Tätigkeiten übernehmen, die bisher von Arbeitneh-merinnen erledigt wurden,die sich an einem Arbeitskampf beteiligen oder ihrerseits Tätigkeiten von Arbeitnehmerinnen, die sich im Arbeitskampf befinden,übernommen haben (§ 11 Abs. 5 Satz 1 und 2 AÜG n.F.). Im Übrigen bestehen das Leistungsver-weigerungsrecht der Leiharbeitnehmerin und die Hinweispflicht der Verleiherin unver-ändert fort (§ 11 Abs. 5 Satz 3 und 4 AÜG n.F.).
机译:根据以前的法律情况,临时工人1有权在操作中发生劳资纠纷时拒绝履行(租用人)。根据第11条第5款第1句AÜGa.F. (第3句中的新内容)拒绝提供工作,只要租房者直接受到劳资纠纷的影响。房东必须将此权利告知她(第11(5)节,AÜG旧版本第2句,新版本第4版)。自2017年4月1日起,如果租房公司直接受到劳资纠纷的影响,则禁止雇用(第16条第1款第8项a项,AÜGn.F.第2款),与中介工作者的意愿无关。这仅适用于代理商工人既不直接也不间接用作所谓的“罢工破坏者”的情况。因此,代理机构人员不得从事以前由雇员执行的,参与劳资纠纷的任何活动或自己接管从事劳资纠纷的雇员的活动的任何活动,(AÜG新版本的第11(5)条第1和第2条) 。此外,临时工拒绝履行的权利和租用人提供信息的义务保持不变(AÜGn.F.第11(5)条第3和第4条)。

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