Die ZfA begeht in diesem Jahr ihr vierzigj?hriges Bestehen. Das erste Heft des Jahrgangs 1970 leitete der damalige Hauptgesch?ftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverb?nde (BDA), Hermann Franke, mit den Worten ein, nunmehr sei die ZfA ?als wissenschaftliches Organ für den Bereich des Arbeitsrechts und der unmittelbar angrenzenden Rechtsgebiete geschaffen? worden. Sie solle ?vor allem der Publizierung gr??erer Abhandlungen und Beitr?ge dienen, für die ein spezielles Forum bisher fehlte.
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