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Internationale Zuständigkeit für Arzthaftungsklage bei Distanzdelikt

机译:国际民事责任民事诉讼管辖权

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摘要

Verschreibt ein Arzt in der Schweiz einem in Deutschland wohnhaften Patienten Medikamente, die am Wohnort des Patienten zu schweren Nebenwirkungen führen, über die der Arzt den Patienten nicht aufgeklärt hat, so ergibt sich die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine auf deliktische Ansprüche gestützte Klage aus Art. 5 Nr. 3 LugÜ, weil der Erfolgsort in Deutschland liegt. Denn eine ärztliche Heilbehandlung, die – mangels ausreichender Aufklärung – ohne wirksame Einwilligung des Patienten erfolgt, führt nur dann zur Haftung des Arztes, wenn sie einen Gesundheitsschaden des Patienten zur Folge hat.
机译:如果瑞士的医生为居住在德国的患者开出处方药,导致患者居住地出现严重的副作用,而医生未告知患者有关副作用,则基于侵权索赔的德国法院的国际管辖权就产生了卢格(LugÜ)第5条第3款,因为成功的地方在德国。因为由于缺乏足够的信息而没有有效的患者同意而进行的医疗治疗,只会导致对患者健康造成损害的医疗责任。

著录项

  • 来源
    《MedR Medizinrecht》 |2009年第5期|282-285|共4页
  • 作者

    BGH;

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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 eng
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