Im Februar 2020 hat die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Gegen Deutschland wurde das laufende Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der FFH-Richtlinie verschärft. Die Kommission leitete außerdem zwei weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Umwelt- und Steuerbereich ein. Die Europäische Kommission hat Deutschland demnach nachdrücklich aufgefordert, seinen Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) nachzukommen. Die Mitgliedstaaten müssen besondere Schutzgebiete mit spezifischen Erhaltungszielen und den entsprechenden Erhaltungsmaßnahmen ausweisen, um einen günstigen Erhaltungszustand der vorhandenen Arten und Lebensräume zu sichern oder wiederherzustellen. Die Frist für die Vollendung dieser Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland sei in einigen Fällen vor mehr als 10 Jahren abgelaufen.
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