Gegenüber den Absichten, weitere Verschlechterungen im Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht durchzusetzen, haben GdED und DGB erreichen können: 1. Kein Wegfall des Verheirateten-zuschlags bei eigenem Einkommen des Ehegatten. 2. Keine Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit. 3. Keine Vergabe von Führungspositionen auf Zeit im Bundesdienst.
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