首页> 外文期刊>Neue Zeitschrift fur Baurecht und Vergaberecht >2 *Unwirksamkeit von Abnahmeklauseln für Nach-zügler-Erwerber im Bauträgervertrag
【24h】

2 *Unwirksamkeit von Abnahmeklauseln für Nach-zügler-Erwerber im Bauträgervertrag

机译:2 *房地产开发商合同中落后的购房者接受条款无效

获取原文
获取原文并翻译 | 示例
           

摘要

1. Ansprüche der Erwerber wegen Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen richten sich bei nach dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geschlossenen Bauträgerverträgen weiterhin grundsätzlich nach Werkvertragsrecht, mag auch das Bauwerk bei Vertragsschluss bereits fertiggestellt sein (Fortführung von BGH, NJW 1985, 1551 = BauR 1985, 314 [315]). 2. Ergeht in der ersten Eigentümerversammlung im Jahr 2002 ein Beschluss gemäß einer Bestimmung in der Teilungserklärung dahingehend, dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch ein Ingenieurbüro auf Kosten des Bauträgers in Vertretung der einzelnen Wohnungseigentümer durchgeführt werden soll, und erklärt das dementsprechend beauftragte Ingenieurbüro die Abnahme des Gemeinschaftseigentums auch im Namen von Nachzügler-Erwerbern, die zu diesem Zeitpunkt weder Wohnungseigentümer noch werdende Wohnungseigentümer waren, so entfaltet diese Abnahme des Gemeinschaftseigentums eine Abnahmewirkung zu Lasten der Nachzügler-Erwer-ber weder auf Grund der genannten Bestimmung in der Teilungserklärung noch auf Grund des genannten Beschlusses in der ersten Eigentümerversammlung. 3. Die von einem Bauträger in einem Erwerbs vertrag gegenüber Nachzügler-Erwerbern gestellten Formularklauseln „Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist durch das Ingenieurbüro K ... am 25.11.2002 erfolgt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum läuft für den Käufer zum selben Termin ab wie für diejenigen Käufer, welche die gemeinschaftliche Abnahme durchgeführt haben" sind unwirksam. 4. Dem Bauträger ist es als Verwender dieser von ihm gestellten, unwirksamen Formularklauseln nach Treu und Glauben verwehrt, sich darauf zu berufen, dass sich der Vertrag noch im Erfüllungsstadium befinde und deshalb ein Anspruch aus § 637 Ⅲ BGB nicht bestehe (Anschluss an BGH, NZBau 2016, 351 = NZM 2016,364 = NJW 2016,1572).
机译:1.因新建房屋或共管公寓的缺陷而导致的收购方索偿,仍应由《义务法现代化》法律生效后缔结的建筑合同协议所管辖,合同签订后该建筑物是否可能已经完工(BGH,NJW 1985,1551 = BauR 1985, 314 [315])。 (2)如果在2002年的第一次业主会议上根据分部声明的规定做出决定,工程处要接受公共财产,而开发商则要代表各公寓所有者承担费用,相应委托的工程处要宣布接受共同所有权也以此时既不是房主也不是未来租户的散居者的名义,这种既有所有权的减少将对散居者的负担产生影响,无论是基于划分声明中的规定,还是基于上述内容第一次所有者会议上的决议。 3.房地产开发商在购买合同中向落后的购买者提供的表格条款:“对共同财产的接受是由工程办公室K ...于2002年11月25日进行的。因共同财产缺陷而引起的索赔和权利的时效期限对购买者而言,与进行了“共同接受”的那些购买者的期限相同。4.开发商,作为他所提供的这些无效形式条款的使用者,本着诚意并拒绝依赖合同仍处于履行阶段这一事实,因此没有根据BGB 637Ⅲ提出任何索赔(与BGH,NZBau 2016、351 = NZM 2016.364 = NJW 2016.1572相关)。

著录项

相似文献

  • 外文文献
  • 中文文献
  • 专利
获取原文

客服邮箱:kefu@zhangqiaokeyan.com

京公网安备:11010802029741号 ICP备案号:京ICP备15016152号-6 六维联合信息科技 (北京) 有限公司©版权所有
  • 客服微信

  • 服务号