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【24h】

Keine Haftung einer Architektengesellschaft für Falschaussage ihres Geschäftsführers im Werklohnpro- zess zwischen Bauunternehmer und Bauherrn

机译:对于建筑公司的总经理在建筑物承包商与建筑物所有者之间的工作工资过程中的虚假陈述,建筑公司不承担任何责任

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摘要

1. Für Schäden, die der Vertragspartner einer GmbH dadurch erleidet, dass der Geschäftsführer der GmbH zu seinen Unguns-ten vor Gericht falsch aussagt, haftet die GmbH weder gem. §31 BGB noch gem. § 278 BGB. 2. Eine ausschließlich mit einer Aufrechnung begründete Berufung ist insoweit unzulässig, als die Klageforderung die Aufrechnungsforderung übersteigt. 3. Die den Inhalt eines Bauvertrags betreffende Falschaussage des im Werklohnprozess als Zeugen vernommenen Geschäftsführers einer Architektengesellschaft begründet nicht deren Haftung gegenüber dem Bauherrn. Die Pflichtverletzung des Geschäftsführers ist angesichts ihrer persönlichen Natur der Gesellschaft nicht zuzurechnen.
机译:1.由于有限责任公司的常务董事在法庭上错误地证明其不利,因此,有限责任公司对有限责任公司的合同合伙人所遭受的损失不承担任何责任。 §31BGB仍根据§278 BGB。 2.如果诉求超出抵销要求,则仅基于抵销的上诉是不可接受的。 3.一家建筑公司的董事总经理在工作工资过程中被证人作虚假的关于建筑合同内容的陈述,并不证明其对客户的责任是合理的。鉴于董事总经理的个人天性,违反职责不属于社会。

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