首页> 外文期刊>Der Betrieb >Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit Zweigniederlassung im Ausland bei einem dort geltenden strafbewehrten Bankgeheimnis
【24h】

Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit Zweigniederlassung im Ausland bei einem dort geltenden strafbewehrten Bankgeheimnis

机译:在当地执行刑法的情况下通知国内信贷机构在国外设有分支机构

获取原文
获取原文并翻译 | 示例
           

摘要

1. Ein inländisches Kreditinstitut muss nach § 33 Abs. 1 ErbStG auch die Vermögensgegenstände anzeigen, die von einer Zweigniederlassung im EU-Ausland verwahrt werden, selbst wenn dort ein strafbewehrtes Bankgeheimnis besteht. 2. Diese Anzeigepflicht ist mit Unionsrecht vereinbar und verletzt nicht die Souveränität des ausländischen Staates.
机译:1.即使根据ErbStG第33条第(1)款的规定,即使在该银行设有刑事银行保密规定,国内银行也必须报告该银行在另一个欧盟国家/地区拥有的资产。 2.此通知义务符合联盟法律,并且不侵犯外国的主权。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2017年第12期|649-650|共2页
  • 作者

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

相似文献

  • 外文文献
  • 中文文献
  • 专利
获取原文

客服邮箱:kefu@zhangqiaokeyan.com

京公网安备:11010802029741号 ICP备案号:京ICP备15016152号-6 六维联合信息科技 (北京) 有限公司©版权所有
  • 客服微信

  • 服务号