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Grundfragen zur abstrakten Aktivierungsfähigkeit selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

机译:关于将内部产生的无形固定资产资本化的能力的基本问题

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摘要

Auch wenn der deutsche Gesetzgeber mit Erlass des BilMoG auf die zunehmende Verbreitung der IFRS reagiert hat, fließen die IFRS nicht obligatorisch in die Auslegung des deutschen Handelsbilanzrechts ein, sondern können allenfalls Ideen für dessen GoB-konforme Auslegung liefern. Auch nach der Einführung eines Aktivierungswahlrechts für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. §248 Abs. 2 Satz 1 HGB ist die Verfestigung eines F&E-Er-gebnisses zu einem Vermögensgegenstand einheitliche Voraussetzung für seine abstrakte Aktivierungsfähigkeit. Bis zur erstmaligen abstrakten Aktivierungsfähigkeit angefallene Aufwendungen für die Entwicklung dieses Vermögensgegenstands können nicht über die Periodengrenze hinweg erfolgsneutral aktiviert werden, sondern bleiben in der Periode ihrer jeweiligen Veranlassung F&E-Aufwand.
机译:即使德国立法者通过发布BilMoG对IFRS的日益普及做出了反应,但IFRS不一定会流入德国商业会计法的解释中,但充其量只能为符合GoB要求的解释提供思路。甚至在引入内部产生的无形资产的资本化选择后,根据《德国商业法典》(HGB)第248(2)条第1款是将R&D结果合并为资产,这是资产被抽象激活的统一先决条件。直到第一个抽象能力被资本化之前,用于开发该资产的支出不能在超过该期限的期间内直接资本化,而应留在启动时的研发费用内。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2014年第23期|1273-1276|共4页
  • 作者

    Christoph Schmidt;

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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
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