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Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen nach § 147 Abs. 6 AO - Betroffen sind nur Unterlagen, die der Steuerpflichtige aufbewahren muss -Keine Besonderheit bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG - Keine Besonderheiten für Freiberufler - Aufbewahrungspflicht ist abhängig von dem Bestehen und dem Umfang einer gesetzlichen Aufzeichnungspflicht

机译:根据《仲裁法》第147条第(6)款提交文件的义务-仅影响纳税人必须保留的文件法定记录保存要求的范围

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摘要

1. Die Befugnisse aus § 147 Abs. 6 AO stehen der Finanzbehörde nur in Bezug auf Unterlagen zu, die der Stpfl. nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren hat.rn2. Die Verpflichtung zur geordneten Aufbewahrung von Unterlagen nach § 147 Abs. 1 AO trifft auch Stpfl., die gem. § 4 Abs. 3 EStG als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen.
机译:1.《税务条例》第147条第(6)款的权力仅适用于税务机关有关Stffl的文件。根据AO第147(1)条的规定。根据《仲裁法》第147条第(1)款有序保存文件的义务也适用于《所得税法》第4条第(3)款将营业收入超出营业费用的部分确认为利润。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2009年第40期|2136-2138|共3页
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