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【24h】

Diätkosten keine außergewöhnliche Belastung - Zöliakie als Krankheit - Abzugsverbot auch wenn medikamentöse Behandlung ersetzt wird - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen gesetzliches Abzugsverbot

机译:饮食负担不算是很大的负担-腹腔疾病是一种疾病-即使更换药物治疗也要禁止扣除-宪法上没有关于法定退出禁令的担忧

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摘要

1. Aufwendungen für Diätverpflegung sind nach dem eindeutigen Wortlaut des § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG und der Entstehungsgeschichte der Ausschlussnorm ausnahmslos nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar (Bestätigung der Rspr.). Dies gilt auch für Sonderdiäten, die - wie z. B. bei der Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) - eine medikamentöse Behandlung ersetzen.rn2. Gegen das gesetzliche Verbot der Berücksichtigung von Aufwendungen für Diätverpflegung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
机译:1.根据第33条第(2)款第3条EStG的明确措辞和排除标准的起源历史(Rspr。的确认),饮食费支出无一例外都不能作为特别负担扣除。这也适用于特殊饮食-例如。 B.腹腔疾病(面筋不耐受)-更换药物。对于法律上禁止考虑饮食费用的规定,没有宪法上的考虑。

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