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【24h】

Verwaltung von Investmentfonds und Auslagerung einzelner Verwaltungsleistungen - EuGH: Außenstehende können auch rein administrative Verwaltungsleistungen umsatzsteuerfrei erbringen

机译:投资基金的管理和个别行政服务的外包-欧洲法院:局外人还可以提供不含增值税的纯行政服务

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摘要

Die Verwaltung von Investmentfonds ist umsatzsteuerfrei. Streitig war aber bisher die Rechtslage, wenn einzelne Verwaltungstätigkeiten von einem außenstehenden Dienstleister ausgeführt wurden. Für die Beurteilung dieser Fälle hat der EuGH im Urteil vom 4. 5. 2006 Abbey National Kriterien aufgestellt, die allerdings auslegungsbedürftig sind. Wenn man diese Kriterien für die verschiedenen Fallgruppen unter Berücksichtigung der investmentrechtlichen Vorschriften und der sich daraus ergebenden kaufmännischen Notwendigkeiten untersucht, kommt man zu dem Ergebnis, dass die Finanzverwaltung ihre restriktive Auffassung in wichtigen Punkten nicht aufrechterhalten kann.
机译:投资基金的管理不含增值税。但是,到目前为止,当外部服务提供商进行单独的行政管理活动时,法律状况存在争议。在2006年5月4日的判决中,欧洲法院建立了评估这些案件的标准,但是需要作出解释。如果人们考虑到投资法的规定和由此产生的商业需要,针对不同的案例组审查这些标准,就会得出这样的结论,即财务管理部门不能在重要方面保持其限制性观点。

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