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>Verwaltung von Investmentfonds und Auslagerung einzelner Verwaltungsleistungen - EuGH: Außenstehende können auch rein administrative Verwaltungsleistungen umsatzsteuerfrei erbringen
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Verwaltung von Investmentfonds und Auslagerung einzelner Verwaltungsleistungen - EuGH: Außenstehende können auch rein administrative Verwaltungsleistungen umsatzsteuerfrei erbringen
Die Verwaltung von Investmentfonds ist umsatzsteuerfrei. Streitig war aber bisher die Rechtslage, wenn einzelne Verwaltungstätigkeiten von einem außenstehenden Dienstleister ausgeführt wurden. Für die Beurteilung dieser Fälle hat der EuGH im Urteil vom 4. 5. 2006 Abbey National Kriterien aufgestellt, die allerdings auslegungsbedürftig sind. Wenn man diese Kriterien für die verschiedenen Fallgruppen unter Berücksichtigung der investmentrechtlichen Vorschriften und der sich daraus ergebenden kaufmännischen Notwendigkeiten untersucht, kommt man zu dem Ergebnis, dass die Finanzverwaltung ihre restriktive Auffassung in wichtigen Punkten nicht aufrechterhalten kann.
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