首页>
外文期刊>Der Betrieb
>Sonderzahlung: Änderung zum Nachteil des Arbeitnehmers durch betriebliche Übung - Zulässigkeit nur bei einzelvertraglicher oder kollektivrechtlicher Regelung
【24h】
Sonderzahlung: Änderung zum Nachteil des Arbeitnehmers durch betriebliche Übung - Zulässigkeit nur bei einzelvertraglicher oder kollektivrechtlicher Regelung
Die Parteien streiten über eine Jahressonderzahlung für das Jahr 2002. Der Kläger ist seit 1. 10. 1986 bei der Beklagten als Schreiner zu einem Bruttomonatsverdienst von zuletzt ca. 2200 ? beschäftigt. Sein schriftlicher Arbeitsvertrag enthält u. a. Regelungen wonach Zahlungen tariflicher Sonderzahlungen sowie sonstiger gesetzlicher und freiwilliger Leistungen durch entsprechende Gesetze oder Betriebsvereinbarungen geregelt sind und im Übrigen für das Arbeitsverhältnis die ergänzenden Vorschriften der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des jeweils gülti- gen Tarifvertrags der Bayerischen Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie sowie die speziellen Betriebsvereinbarungen gelten. Die Beklagte, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrags mit dem Kläger tarifgebunden war, trat zum 31. 12. 1990 aus dem Arbeitgeberverband aus. Der Kläger gehörte zu keinem Zeitpunkt einer Gewerkschaft an. Der einschlägige Tarifvertrag zur Regelung betrieblicher Sonderzahlungen sah eine nach 12, 24 und 36 Monaten Betriebszugehörigkeit gestaffelte Sonderzahlung vor, die nach 36 Monaten 70% eines Bruttomonatseinkommens betrug.
展开▼