Bei Datenverlust müssen die betroffenen Unternehmen künftig die Betroffenen aufklären, wie sie einen möglichen Schaden abwenden oder mildern können. Ob die Neuregelung in der Praxis von großer Bedeutung sein wird, ist abzuwarten. Sie könnte aber ein guter Anlass für mehr Datensicherheitsprophylaxe sein!rnDer im Zuge der jüngsten Novellierung neu geschaffene § 42a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde durch Fälle wie den Datenklau von 17 Mio. Kundendaten bei T-Mobile im Jahre 2006 (der erst im Oktober 2008 durch die Medien bekannt wurde) motiviert.
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