Am 29. Januar 2008 hat der gemäß § 14 Abs. 5 Bundesverfassungsgerichtsgesetz zuständige Ausschuss, der so genannte 6er Ausschuss, über die Zuständigkeiten im Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Vorratsdatenspeicherung entschieden. Dem Ersten Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier wurden insbesondere die Verfassungsbeschwerden des FDP-Politikers Burkhard Hirsch sowie die Massenklage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zugewiesen. Federführend in diesen Verfahren ist Richter Wolfgang Hoffmann-Riem.
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