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Drittlandsverarbeitung in Zeiten von 'Schrems Ⅱ' Grenzen und Möglichkeiten in der Praxis

机译:第三国加工在“SchremsⅡ”边界和实践中的可能性

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摘要

Während in der Europäischen Union über die DSGVO ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist und die Regelungen der DSGVO durch einen Beschluss des EWR-Ausschusses auch in den EWR-Staaten (also auch Island, Liechtenstein und Norwegen) gelten, müssen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter, die Daten an ein Drittland übermitteln wollen, dafür Sorge tragen, dass in dem Empfängerland ein angemessenes Datenschutzniveau besteht. Wie gewährleiste ich nun ein angemessenes Datenschutzniveau? Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann z. B. durch sog. Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau auf Länderebene gewährleistet werden. Geregelt ist dies jetzt in Art. 45 DSGVO. Die EU-Kommission hat bislang Andorra, Argentinien, Kanada, Färöer-Inseln, Guernsey, Israel, Isle of Man, Jersey, Neuseeland, der Schweiz, Uruguay und Japan per Beschluss ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt. Ferner gab es bis zu dem entsprechenden Urteil des EuGH für das sog. „Privacy Shield" einen Angemes-senheitsbeschluss, auf dessen Basis bestimmten, in den USA nach dem Privacy Shield zertifizierten Organisationen ein angemessenes Datenschutzniveau zugebilligt wurde.
机译:虽然在欧盟在DSGVO上保证了适当的数据保护水平,但通过EEA委员会的决定,DSGVO的法规也适用于EEA国家(包括冰岛,列支敦士登和挪威),数据,适用的数据提交第三国,以确保收件人国家有适当的隐私水平。如何保证适当的隐私水平?有不同的可能性。所以z。 B.通过欧盟委员会的所谓充足的决定确保国家一级的合理数据保护水平。这是由艺术管理的。45 DSGVO。欧盟委员会已迄今为止认证安道尔,阿根廷,加拿大,法罗群岛,根西岛,以色列,伊斯勒省,泽西,新西兰,瑞士,乌拉圭和日本通过决议。此外,根据所谓的“隐私盾牌”的ECJ对ECJ的相应判断,是在隐私盾牌授予适当的隐私层面之后美国认证的某些组织的基础上的学徒决定。

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