Definitionen oder allgemeingültige Beschreibungen zu Konstrukten zu finden, die es noch gar nicht gibt, sind naturgemäß schwer aufzustellen. Noch schwieriger wird es, wenn die konkrete Funktion einer neuen Einrichtung noch nicht feststeht. Vor dem Versuch einer sinnhaften Einordnung sollte daher die Frage stehen, wohin es gehen soll und welches Problem zu lösen ist. In ihrer nun (endlich) auf den Weg gebrachten Datenstrategie definiert die Bundesregierung die zu schaffende Struktur von Datentreuhändern daher zu Recht erst einmal rein funktional: „Eine Datentreuhandstelle ist mit der Aufgabe betraut, einen standardisierten Zugang zu Daten für zugelassene Stellen zu entwickeln und umzusetzen. Zudem besitzen Sie eine Beratungsfunktion gegenüber ihren Nutzern." Eine solche Annäherung an diese neuartigen Konstrukte - nicht über die mögliche Rechtsnatur oder die vorgesehene Trägerschaft, sondern rein über die zu übernehmenden Aufgaben - mutet ungewohnt an, scheint aber angemessen. Denn vor Erwägungen zur institutionellen Ausgestaltung einer „Treuhand für Daten" ist zu klären, was diese eigentlich mit Daten tun soll - und mit welcher Art von Daten.
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