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【24h】

LG Rostock: Nudging in 'Cookie-Bannern' kann unzulässig sein

机译:LG罗斯托克:在'Cookie Banners'中露出戒烟可以不可受理

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摘要

Die Verwendung eines „Cookie-Banners", bei welchem die umfassende Zustimmung zur Datenverarbeitung für Cookies gegenüber einer eingeschränkten Zustimmung technisch und optisch so ausgestaltet ist, dass der Betroffene letztere nicht als gleichwertige Einwilligungsmöglichkeit wahrnimmt, ist unzulässig. Der Einsatz von „Google Analytics" führt zu einer gemeinsamen Verantwortlichkeit des Webseitenbetreibers mit Google. Klägerin ist die Verbraucherzentrale Bundesverband, der Dachverband der 16 Verbraucherzentralen in Deutschland. Die Beklagte ist Anbieter und Betreiber einer Internetplattform über die Rechtssuchende an beratende Rechtsanwälte vermittelt werden. Die Beklagte verwendet auf ihrer Internetseite Technologien, die Drittanbieter-Cookies auf Endgeräten der Nutzer ablegen, wie unter anderem „Google Analytics". Es erfolgt dabei eine webseitenübergreifende Übertragung personenbezogener Daten wie z. B. der IP-Adresse.
机译:使用“cookie横幅”,其中在技术上和光学设计中,使用“饼干数据处理的全面同意,这是一种光学设计,即所涉及的后者不会认为等同于同意,是不可受理的。使用” Google Analytics“导致网站运营商与谷歌的共同责任。申请人是Bundesverband的消费中心,德国16个消费中心的伞组织。被告在咨询律师的法律视图中与互联网平台的提供者和运营商进行了调解。被告在其网站上使用技术来存储用户终端的第三方cookie,例如“Google Analytics”。网站交叉链接个人数据。B. IP地址。

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