Für den Versand personenbezogener Daten per E-Mail reicht eine „(obligatorische) Transportverschlüsselung" i.d.R. aus; soweit im Einzelfall nicht besondere Anhaltspunkte für einen erhöhten Schutzbedarf bestehen und damit möglicherweise eine Ende-zu-Ende (E2E)-Verschlüsselung erforderlich ist. Dies gilt auch für Berufsgeheimnisträger.
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