Die Bundesregierung hat am 10. Februar 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation beschlossen. Diesem war ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vorausgegangen, zu dem bis zum 22. Januar 2021 die Länder- und Verbändeanhörung durchgeführt worden war. Zu dem Referentenentwurf sind insgesamt 32 Stellungsnahmen abgegeben worden. Diese verdeutlichen sehr anschaulich, in welchem Konfliktfeld sich der Gesetzesentwurf bewegt. Der kombinierte Regelungsbereich Telekommunikation und Telemedien betrifft teils widerstreitende Interessen von zahlreichen Stakeholdern, die die Gelegenheit zur Stellungnahme ausgiebig genutzt haben.
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