Die norwegische Aufsichtsbehörde hat angekündigt, gegen die Dating-App Grindr ein Bußgeld in Höhe von 10 Mio. EURO verhängen zu wollen. Grund für das hohe Bußgeld ist der Vorwurf, dass Grindr sensible Daten seiner Nutzer (hier insbesondere die sexuelle Orientierung) ohne eine rechtmäßige Einwilligung an Werbepartner weitergegeben haben soll. Demnach soll keine aktive Einwilligung in angemessen informierter Art und Weise durch die Nutzer stattgefunden haben. Grindr wurde Gelegenheit gegeben sich bis zum 15. Februar zu der Angelegenheit zu äußern. Das Landgericht Stuttgart hat sich in einem Urteil vom 04.11.2020 (18 0 333/19) zu dem Auskunftsanspruch betroffener Personen gegen Versicherungen geäußert. Demnach haben betroffene Personen keinen Anspruch auf Auskunft und den Erhalt einer Kopie sämtlicher sie betreffenden Daten bei dem Versicherungsunternehmen, wie etwa die gesamte Korrespondenz. Nach Ansicht des Gerichts stellt der Auskunftsanspruch seiner Rechtsnatur nach einen Hilfsanspruch in Bezug auf einen Hauptanspruch, nämlich hinsichtlich der Geltendmachung weiterer Be-troffenenrechte nach der DSGVO, dar.
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