Unter der Herausgeberschaft des Münsteraner Europarechtlers Gernot Sydow haben Nomos und Lambertus den ersten Kommentar zum katholischen Datenschutzrecht vorgelegt. Damit schließt sich in der ausufernden datenschutzrechtlichen Kommentarliteratur eine der letzten Lücken. Stark ist der Kommentar vor allem in den kirchenrechtlichen und staatskir-chenrechtlichen Grundsatzteilen sowie in den sehr praktischen Abschnitten, etwa zu betrieblichen Datenschutzbeauftragten und Beschäftigtendatenschutz, die mit sichtlich viel Praxiserfahrung kommentiert sind. Verweise auf die Entstehungsgeschichte, Parallelen im staatlichen Recht und auf Rechtsprechung sind sorgfältig ausgearbeitet, die Entscheidung, nur Unterschiede zur DSGVO zu kommentieren, sorgt für ein kompakteres Werk - macht aber die parallele Anschaffung eines DSGVO-Kommen-tars auch für kirchliche Anwender notwendig. Das gute Bild wird leider durch gelegentliche sehr fragwürdige Kommentierungen getrübt, etwa wenn die Haushaltsausnahme der DSGVO so weit ausgelegt wird, dass große Teile des Handelns von Ehrenamtlichen, auch in Leitungsfunktion, vom Datenschutzrecht ausgenommen wären. Nicht überzeugend ist auch die extensive Auslegung des Medienprivilegs an einer Stelle, die weite Teile der Tätigkeit von Pressestellen unter diese Ausnahme subsumieren will.
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