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DSB-Benennungspflicht für Corona Testzentren

机译:电晕测试中心的DSB标称数据

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摘要

Die Corona Pandemie ist allgegenwärtig und lässt auch Themen des Datenschutzes nicht unberührt. Zur Sicherstellung eines umfassenden Testangebotes hat die Bundesregierung auch private Unternehmen in die Vorsorge eingebunden. Dies soll unbürokratische Testungen ermöglichen. Die Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben - auch im Bereich des Datenschutzrechts - werden dabei kaum überprüft, sie bleiben den privaten Unternehmen selbst überlassen. Einen Datenschutzbeauftragen für eingerichtete Corona Testzentren wird man in der Praxis kaum finden. Doch besteht hierzu nicht eine Pflicht? Der Beitrag untersucht diese Fragestellung anhand der allgemeinen Kriterien zur Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO und §38 BDSG.
机译:Corona Pandemic是无所不在的,不允许隐私的主题没有未被触及。 为确保全面的测试报价,联邦政府还将私营公司纳入规定。 这应该允许揭露拒绝测试。 实施和遵守法律要求 - 也在数据保护法领域 - 几乎没有检查,他们留给私营公司本身。 建立的电晕测试中心的隐私助理将在实践中几乎没有找到。 但这对此没有责任? 根据DSGVO和§38BDSG第37条,根据数据保护官的一般标准,贡献审查了该问题。

著录项

  • 来源
    《Datenschutz-Berater》 |2021年第8期|227-228|共2页
  • 作者单位

    Institut für Informations- Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Bremen;

    LAWSOC GmbH;

  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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