Hier standen die gesetzlichen Anforderungen an die Pedelec-Sicherheit im Fokus. Insbesondere mit der CE-Kennzeichnung seien Herausforderungen für Hersteller und Handel verbunden, über die sich viele noch immer nicht klar seien, sagt Zedler. Die CE-Kennzeichnung sei die Erklärung eines Herstellers, dass seine Produkte den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen der EU genügen würden. In Deutschland ist dabei das Produktsicherheitsgesetz maßgeblich. Im Fall von Pedelecs gilt: Nur wenn sie die CE-Kennzeichnung tragen, dürfen sie verkauft werden. Entsprechend weist er auf die Risiken für Händler hin: »Kaufen Sie nie ein Pedelec ohne CE-Kennzeichnung! Wenn Sie es in die EU importieren, sind Sie für die Behörden der Hersteller und damit haftbar für das Produkt.« Wer E-Räder ohne CE-Kennzeichnung verkauft, müsse damit rechnen, dass die Behörden einen Verkaufsstopp verhängen und die Ware beschlagnahmen würden.
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