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Eignung für den Straßen- und Brückenbau

机译:适用于公路桥梁建设

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摘要

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat ein Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 9/2008 vom 02.06.2008 veröffentlicht. Darin wird geregelt, dass ab dem 01.10.2008 bei Vergaben im Bundesfernstraßenbau im Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb und im Verfahren der Freihändigen Vergabe grundsätzlich nur Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, die ihre Eignung durch eine Eintragung in die Liste der präqualifizierten Unternehmen nachgewiesen haben. Anfang 2006 wurde die Möglichkeit für Bauunternehmen geschaffen, sich auftragsunabhängig zu präqualifizieren. Mit ARS Nr. 8/2006 vom 02.06.2006 wurde festgelegt, dass die Vergabestellen die Eintragung in die PQ-Liste als zulässigen Nachweis der Eignung anerkennen müssen. Den Bauunternehmen ist es nach der VOB/A, Ausgabe 2006, § 8 Nr. 3 Abs. 1 freigestellt, ihre Eignung statt durch die Präqualifikation weiterhin durch Einzelnachweise zu belegen.
机译:联邦运输,建筑和城市发展部(BMVBS)已于2008年6月2日发布了第9/2008号通用环形道路建设(ARS)。它规定,自2008年10月1日起,在没有公众参与竞争的限制性招标程序中进行联邦干线道路建设的授予以及直接授予程序中,只有通过资格预审的公司名单才被要求提交报价。已经证明。在2006年初,建筑公司有机会独立于订单进行资格预审。 2006年6月2日的ARS第8/2006号规定,授标当局必须将PQ列表中的条目确认为可接受的适用性证明。根据VOB / A,2006年版本,第8条第3款第1项,建筑公司可以继续通过个人证据而不是资格预审来继续证明其适用性。

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