Nachdem bereits in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV) eine Meldepflicht bei Überschreitung bestimmter Prüfwerte für Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern verankert wurde, besteht nun auch eine Meldepflicht von Legionellen im Trinkwasser. Dazu sind jedoch nicht die Betreiber oder Inhaber von Trinkwasserinstallationen verpflichtet, sondern die Proben untersuchenden Labore. Das kann durchaus als Stärkung der Verbraucherrechte verstanden werden. Diese Labore melden bei Überschreitung der festgelegten Grenzwerte direkt an das Gesundheitsamt. Das ist ein Ergebnis der im letzten Jahr novellierten Trinkwasserverordnung.
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