Nachdem die Bewachungsverordnung (BewachV) bereits Ende 2016 erheblich überarbeitet wurde (siehe Sicherheits-Berater 4/2017, S. 44ff.), ist zum 1.6.2019 die nächste Novellierung in Kraft getreten. Die hauptsächlichen Änderungen stehen in Bezug zum Bewacherregister, das derzeit befüllt wird und noch in diesem Jahr in Betrieb gehen soll (siehe Sicherheits-Berater 22/2018, S. 383f.). Daneben wurde die BewachV „aufgeräumt" und neu strukturiert, wodurch viele Inhalte an andere Stellen gerutscht und Doppelungen mit dem § 34a GewO entfallen sind. Neben diesen redaktionellen gibt es aber auch inhaltliche Anpassungen. Die wesentlichen stellen wir im Folgenden dar.
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