Das Thema ist nicht neu. Aber verschiedene Fragen werden dem Sicherheits-Berater immer wieder gestellt: Durch die Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die schon seit dem 1. Mai 2014 gilt, hat sich bezüglich des zulässigen Energiebedarfs für Gebäude einiges geändert. Im Kern geht es dabei um die Anhebung der Energieeffizienzanforderungen für Neubauten um 25 Prozent ab dem 1. Januar 2016. In der Verordnung heißt es dazu: „...der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes...ist mit dem Faktor 0,75 zu multiplizieren'.'Doch welche Gebäude genau sind davon betroffen - und wie steht es dabei um Rechenzentren, die ja einen nicht unerheblichen Teil an Primärenergie benötigen? Dazu ein Auszug aus der EnEV: Der Anwendungsbereich bezieht sich auf Gebäude, „ ... soweit sie unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden" und „für Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung ... "jedoch ist „... der Energieeinsatz für Produktionsprozesse in Gebäuden nicht Gegenstand dieser Verordnung".
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