Wer etwas einer externen (z. B. der Presse) oder einer internen Öffentlichkeit (Mitarbeitern bzw. Kollegen) zu sagen hat, besiegelt das, was er sagt, gern mit seiner Unterschrift, z. B.: 1. Herausgeber von Zeitungen und Zeitschriften, auch Kundenzeitschriften, in sogenannten „Editoriais',' mit denen sie die neue Ausgabe ihrer Publikation einleiten, 2. Politiker aller Art, vom Kommunalpolitiker bis hin zum Spitzenpolitiker, die Grußworte an die Wähler richten oder Ihre Partei repräsentieren, 3. Testimonialgeber in der Werbung, also Menschen, die freiwillig oder gegen Geld für ein Produkt/eine Dienstleistung werben und mit ihrem guten Namen unterschreiben, 4. Entscheider oder Administrativkräfte in Unternehmen, die sich schriftlich an die Belegschaft wenden und ihre Aussage mit ihrer Unterschrift besiegeln. Das kann der Geschäftsführer ebenso sein wie das Betriebsratsmitglied, die Sekretärin - oder aber der Sicherheitschef. 5. u. v. a. m.
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