Gebäude mit Klima- und Lüftungsanlagen verstoßen oftmals gegen geltendes Recht. Das ist natürlich eine starke Behauptung - die aber leider für viele der so klimatisierten und belüfteten Gebäude gilt. Denn wenn man die Musterbauordnung in der letzten Fassung (2012) genau interpretiert und den technischen Status quo der Gebäude dagegensetzt, dann kann man tatsächlich nur zu dieser Aussage gelangen. Klärung bietet der §14 MBO, Brandschutz. Dort wird bestimmt, dass eine Ausbreitung von Rauch verhindert werden muss. Zitat: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind."
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