In der letzten Ausgabe hat der Sicherheits-Berater ausführlich zum Thema „Pausen im Werkschutz" Stellung genommen. Fast logisch ist in diesem Zusammenhang auch die Frage nach den generellen Arbeitszeiten zu stellen. Sicherheitsdienstleister gehen in Ausschreibungen bei ihrer Kalkulation häufig davon aus, die Mitarbeiter in Zwölf-Stunden-Schichten arbeiten zu lassen. Aufgrund des im Vergleich zu Acht-Stunden-Schichten geringeren Personalaufwands wird der Verrechnungssatz dadurch günstiger (leider ist der Preis nach wie vor oftmals das entscheidende Vergabekriterium).
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