In Heft 20/2014 berichtete der Sicherheits-Berater auf Seite 334ff. über die neue F-Gas-Verordnung und damit einhergehend über die klimaschädigende Wirkung von als Kältemittel eingesetzten Fluorkohlenwasserstoffen (FKW). Aufgrund dessen wird nach der Verordnung das Inverkehrbringen dieser Gase in den folgenden Jahren eingeschränkt und der Betrieb von solchen Anlagen weiter reglementiert bzw. überwacht. Als Alternative wurden natürliche Kältemittel wie Kohlendioxid (CO_2) oder Ammoniak (NH_3) genannt.
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