Eine Stichprobe in einem gro?en Unternehmen brachte zu Tage, dass der Werkschutz fast gar keine Kontrollen von Gefahrgutstransportern, die das Werksgel?nde verlassen, durchführte. Dadurch kann ein Unternehmen, welches Gefahrgut versendet, durchaus in Haftung geraten, wenn die Fahrzeuge z. B. nicht den rechtlichen Bestimmungen entsprechen oder aber die Fahrer keine entsprechende Berechtigung zum Führen solcher Fahrzeuge besitzen.
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