In Büro- und Verwaltungsgebäuden kommt es sehr oft zu Änderungen und Anpassungen der Bausubstanz. Häufig können nur durch diese Maßnahmen die integrierten Arbeitsplätze weiterhin effizient genutzt werden. Manche dieser Umbaumaßnahmen betreffen aber nicht nur das Innenleben eines Gebäudes und baurechtliche Belange werden in negativer Hinsicht berührt. Findet später durch die Bauordnungsbehörde oder Experten eine detaillierte Besichtigung des Objektes statt und werden die Mängel der Planung offensichtlich, wird das für den Bauherrn teuer. Der Rückbau auf eine Stufe, die vom Baurecht akzeptiert wird, ist dann in der Regel nicht abzuwenden und entspricht vom Aufwand oft fast einem erneuten Umbau. Diese unnötigen Kosten lassen sich durch eine sorgfältige Planung vermeiden.
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