Die Einführung der Pflicht zum elektronischen Melden auf der internationalken Mosel ist urn ein Jahr auf Juli 2021 verschoben worden. Corona-bedingt konnte das Personal nicht rechtzeitig ge-schult werden. Die Moselkommission hat im No-vember 2018 eine umfassende Änderung des § 9.05 Moselschiff-fahrtspolizeiverordnung (MoselSch-PV), in dem die Regelungen zur Meldepflicht enthalten sind, be-schlossen. Die Anwendung "NaMIB" hätte am 1. Juli 2020 eingeführt werden sollen, damit gemäss § 9.05 MoselSchPV einige Fahrzeuge und alle Verbän-de, die bisher nicht meldepflichtig waren, sich melden und bestimmte Fahrzeuge und Verbände ihre Mel-dung auf elektronischem Wege durchführen können. Der neue § 9.05 MoselSchPV hätte auch neue Meldestrecken und Stellen, wo die Meldedaten abzugeben sind, einge-fuhrt.
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