Die Abgaben- und Wirtschaftskommission des Basler Parlaments berät zurzeit eine Volksinitiative, die einen generellen Mindestlohn von CHF 23 auf Kantonsgebiet einführen will, sowie den Gegenvorschlag der Regierung, der auf eine Mindestgrenze von CHF 21 abstellt und diejenigen Arbeitnehmer ausnehmen will, die einem Geamtarbeitsvertrag unterstellt sind. Sowohl nach Initiativtext wie gemäss Gegenvorschlag gilt der Mindestlohn für alle Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer in Basel-Stadt. Es wird - auch in den Ausnahmeregelungen - nicht unterschieden zwischen Personen, die in Basel arbeiten und wohnen, und solchen, die lediglich bei einem Unternehmen in Basel-Stadt angestellt sind. Damit würde der Mindestlohn auch für die rund 10'500 Beschäftigten auf Schweizer Schiffen gelten, wenn der Sitz des anstellenden Unternehmens in Basel-Stadt ist. Dies ist nicht zu vernachlässigen: Die Unternehmen der Schweizer Flusskreuzfahrt besitzen über 230 Schiffe und beschäftigen rund 11'000 Personen. Der überwiegende Teil dieser Firmen, speziell die Branchen-Riesen Viking Cruises, River Advice oder AmaWaterways, hat seinen Sitz in Basel-Stadt.
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