Gut 14 Jahre nach der bisherigen Fassung vom März 2000 hat die Fachkommission Bauaufsicht die neue Muster-Richtlinie für Industriebauten (MlndBauRL) [1] im Juli 2014 verabschiedet. In 14 Bundesländern wurde bis 2017 diese Sonderbauvorschrift durch die Aufnahme in die länderbezogenen Liste der technischen Baubestimmung baurechtlich wirksam eingeführt. Mit den neuen Regelungen zur Rauchableitung wird erstmals ein sog. Regelbeispielkatalog geschaffen, der die Verwendung alternativer Lösungsmöglichkeiten eröffnet, um das Schutzziel (Unterstützung der Brandbekämpfung) zu erfüllen, ohne dass es einer formalen Abweichungsentscheidung (nach § 67 Musterbauordnung) bedarf. Dieser Regelbeispielkatalog stellt auf den in den Sonderbauvorschriften geregelten Standardfall ab und behandelt ausschließlich das baurechtlich relevante Schutzziel „Unterstützung der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr". Drei Jahre nach der Veröffentlichung wird hier dargestellt, wie die neuen Regeln angenommen und beachtet werden.
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