Wenn es heißt „Unfallursache unzureichendes Schutzkonzept", sind Unternehmen in der Verantwortung. Solche Katastrophen können für den Mitarbeiter sowie den betroffenen Maschinenbetreiber vermieden werden, wenn Maschinen mit gefahrbringenden Bewegungen - wie in der Betriebssicherheitsverordnung gefordert -regelmäßig und rechtzeitig auf ihre Sicherheit hin überprüft werden.
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