Gemäß EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase müssen Kühlanlagen regelmäßig auf Kältemittel-Leckagen untersucht werden. Die Prüfintervalle hängen von der Anlagengröße und somit von der Füllmenge mit klimaschädlichen Kältemitteln ab. Je größer die Anlage ist, desto kürzer sind die Intervalle.
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