Die Einführung von maximal zulässigen Expositionswerten als zulässige Grenzen der Lärmexposition unter Berücksichtigung des persönlichen Gehörschutzes führte zu einer entscheidenden Verbesserung des Niveaus der Gehörschutzversorgung. Voraussetzung ist jedoch eine gezielte Auswahl und kontrollierte Benutzung der Gehörschützer. Zwei Tendenzen können festgestellt werden: Die individuelle Anpassung des Gehörschutzes an die Lärmbelastung und die persönlichen Bedürfnisse des Gehörschutzbenutzers sowie die Berücksichtigung der tatsächlichen Schutzwirkung der verwendeten Gehörschützer in der betrieblichen Praxis und damit verbunden, die Ermittlung der individuellen Schalldämmung mit geeigneten Messsystemen.
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