Die Novelle des Bundesdatenschutz-gesetzes hat für Datenschutzbeauftragte in Unternehmen und Organisationen zus?tzliche Aufgaben gebracht. Dabei wissen die Experten für IT- und Internet-Zertifizierungen bei TüV SüD, dass in vielen Unternehmen kein Datenschutzbeauftragter bestellt ist oder dieser nicht richtig eingebunden wird, was zu gravierenden Sicherheitslücken führen kann. Bei Verst??en gegen die Datenschutzpflichten drohen nun deutlich h?here Bu?gelder - doch die gr??ere Gefahr lauert woanders. Unternehmen oder Organisationen, bei denen zehn und mehr Personen auf personenbezogene Daten zugreifen, müssen einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten bestellen. So will es der Gesetzgeber.
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