Kontaminiertes L?schwasser kann gro?e Folgesch?den verursachen, wenn es ins Oberfl?chenwasser gelangt oder im Erdreich versickert. W?hrend die bauaufsichtlich eingeführte Richtlinie zur Bemessung von L?schwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergef?hrdender Stoffe (L?RüRL) einen eingeschr?nkten Geltungsbereich aufweist, besch?ftigt sich die im Entwurf vorliegende Leitlinie des GDV für den Umgang mit verunreinigtem L?schwasser (VdS 2557) auch mit m?glichen L?schwasser-rnsch?den in der Produktion und anderen Betriebsbereichen. Der Anwendungsbereich des GDV-Leitfadens erstreckt sich auf alle Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit der Entstehung kontaminierten L?schwassers.
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