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Die neue TRBS 1201 Teil 5

机译:新的TRBS 1201第5部分

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摘要

Für überwachungsbedürftige Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV schreibt die Betriebssicherheitsverordnung in § 14 Prüfungen vor der erstmaligen Inbetriebnahme, bei ?nderung oder wesentlichen Ver?nderungen sowie Instandsetzung vor. Zus?tzlich sind diese überwachungsbedürftigen Anlagen gem?? § 15 Abs. 16 BetrSichV wiederkehrend zu prüfen. Diese Prüfungen sind i. d. R. durch eine zugelassene überwachungsstelle (ZüS) durchzuführen. Ausgenommen hiervon sind Entleerstellen sowie die Lageranlagen für ortsbewegliche Beh?lter. Die TRBS 1201 Teil 5 geh?rt zu einer Reihe von Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), die sich mit der Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen befasst. Die technische Regel konkretisiert die Prüfungen nach §§ 14 und 15 BetrSichV, die in überwachungsbedürftigen Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV durchgeführt werden müssen, sofern diese Anlagen gem?? den Vorgaben der BetrSichV durch eine ZüS zu prüfen sind. Der Beitrag erl?utert die Inhalte der TRBS 1201 Teil 5 und beschreibt die Abgrenzung zu anderen Technischen Regeln.
机译:对于需要根据BetrSichV第1(2)节第1句第4节进行监控的系统,《工业安全条例》第14条规定了在初次调试,更改或重大更改以及维修之前的测试。此外,这些需要监控的系统是§15第16段BetrSichV应定期检查。这些考试是我。 d。由认可的监控机构(ZüS)进行。便携式容器的排空点和存储设施不受此限制。 TRBS 1201第5部分是一系列操作安全技术规则(TRBS)的一部分,该规则涉及需要监视的工作设备和系统的测试。技术规则规定了根据BetrSichV的第14和15节进行的测试,这些测试必须在需要根据BetrSichV的第1(2)句第1条第4款第4节进行监控的系统中进行,前提是这些系统符合? BetrSichV的要求由ZüS检查。本文介绍了TRBS 1201第5部分的内容,并介绍了与其他技术规则的区别。

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  • 来源
    《Technische Ueberwachung》 |2010年第8期|P.18-22|共5页
  • 作者

    Dirk-Hans Frobese;

  • 作者单位

    Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Braunschweig;

  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
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