Filtrierende Atemschutzmasken sollen während der Corona-Epidemie in erster Linie die Beschäftigten im Gesundheitswesen vor Infektionen schützen. Doch auf dem Markt finden sich aktuell zum Teil falsch deklarierte, irreführend gekennzeichnete, nicht geprüfte oder nicht zertifi-zierte Produkte. Sie werden zwar als Schutzausrüstung verkauft, können jedoch nur einen verminderten oder sogar keinen Schutz bieten. Der jetzt von der BAuA veröffentlichte baua: Fokus „Hinweise zum Erkennen konformer Atemschutzmasken" gibt Orientierungshilfe, um sichere Produkte zu identifizieren. Auf dem Markt und in Unternehmen befindet sich Atemschutz sowohl in Form filtrierender Halbmasken oder Filtering Facepieces (FFP) als auch als sogenannte Corona-Pandemie-Atemschutzmasken (CPA). Erste Anhaltspunkte für die Sicherheit liefert ihre korrekte Kennzeichnung. Dazu erläutert der baua: Fokus die gesetzlichen Regelungen und geht auf die erforderlichen Prüfungen und deren Nachweise ein. Dazu gibt er auch Hinweise, wer solche Nachweise vorlegen kann und muss. Eine Entscheidungshilfe erleichtert die Identifikation sicherer Produkte. Zudem erinnert der baua: Fokus auch die Händler an ihre Pflicht, nur sichere Verbraucherprodukte anzubieten.
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