Stolperfallen, Rückenprobleme, Lärm: Mitarbeiter im Einzelhandel sind vielen Belastungen ausgesetzt. Händler können mit verschiedensten Mitteln gegensteuern und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter fördern. Das sorgt nicht nur für weniger Krankheitstage, mehr Leistung und Produktivität der Angestellten, sondern steigert auch die Attraktivität als Arbeitgeber. So weit, so klar. Doch geht es in die Detailplanung, wird es angesichts des riesigen Angebots schnell unübersichtlich: Krankenkassen, Versicherer, alle bieten verschiedenste Vorsorge-Bausteine an. Zur Pflicht eines jeden Arbeitgebers gehört die Umsetzung der verpflichtenden Vorgaben des Gesetzge- bers (siehe Kasten links). Wer seinen Mitarbeitern mehr bieten möchte, wählt die Kür: Die betriebliche Gesundheitsförderung. Diese ist seit 2008 steuerbegünstigt. Bis zu 500 Euro im Jahr kann ein Händler pro Mitarbeiter lohnsteuerfrei für Programme zur Gesundheitsförderung investieren. Doch Vorsicht -nicht jedes Angebot ist steuerbefreit. Bewegungsprogramme, Ernährungsangebote, Suchtprävention und Stressbewältigung fallen darunter, nicht aber die Übernahme der Beiträge für einen Sportverein oder Fitnessstudio. Wer seine Mitarbeiter von solchen Ge- sundheitskursen profitieren lassen will, kann entweder eine gesetzliche Krankenkasse direkt ansprechen oder im Internet unter dem Stichwort „Betriebliche Gesundheitsförderung" über eine zentrale Suchmaske nach Themen und Anbietern in der Nähe suchen.
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