Am 25. Mai 2018 wurde die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirksam. Eine grundlegende Änderung ist die Einführung der Rechenschaftspflicht: Danach sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Einhaltung der DSGVO nachzuweisen. Daraus ergeben sich verstärkte Doku-mentations- und Nachweispflichten wie die Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, die Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen sowie die Dokumentation von Datenschutzvorfällen.
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