Aufgrund des Klimawandels kommt es in Deutschland vermehrt zu Unwettern und unwetterartigen Niederschlägen, wodurch auch im Textil- und Modehandel immer wieder Kellerräume volllaufen. Vor diesem Hintergrund weist der KATAG Versicherungsdienst auf einen oft übersehenen Passus in fast allen Bedingungen von Gebäude- oder Geschäftsversicherungen hin: Danach werden Wasserschäden an der Ware in Keller- und Souterrainräumen („unter Erdgleiche") nur ersetzt, wenn die Ware auf mindestens 12 cm hohen Podesten, Paletten etc. gelagert war. Daraus folgt: Kartons etc. sollten niemals - auch nicht vorübergehend - auf dem Erdboden gestapelt werden. Andernfalls kann dies im Schadensfall teuer werden!
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