Es war einmal ein starkes Land, das geriet wegen einer gefährlichen Krankheit in eine Krise. Das war das Land nicht gewohnt, denn es ging ihm und dem Großteil seiner Bewohner und Unternehmen lange gut. Plötzlich verloren viele ihren Job oder mussten in Kurzarbeit gehen, weil die Geschäfte der Firmen nicht mehr liefen. Da wollte das Land seine Bewohner und Unternehmen vor dem Ruin schützen und bestimmte: Kein Unternehmen soll wegen der Krise schließen müssen. Es klingt wie im Märchen, ist aber wie so oft in Geschichten mehr Wunsch als Wahrheit. Die Bundesregierung will mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht Unternehmen Luft verschaffen, die wegen der Corona-Pandemie ihre Rechnungen nicht mehr zahlen können (Seite 14). Stattdessen schafft sie mit der Regel, die bis Ende September 2020 gilt und bis Ende März 2021 verlängert werden soll, Zombie-Untemehmen, also hoch verschuldete Firmen, die aufgrund ihres unprofitablen Geschäfts nicht in der Lage sind, die Zinsen auf die aufgenommenen Kredite zu zahlen - geschweige denn die Darlehen fristgerecht abzulösen. So riskiert die Politik eine Pleitewelle, die am Ende nicht nur einzelne Unternehmen, sondern auch die Banken überrollen könnte, wenn diese auf ihren Forderungen sitzen bleiben. Und es gibt noch einen Haken: Auch wenn die Regel erst im März eingeführt wurde, galt sie rückwirkend für Januar und Februar. Jede Firma, die vor dem 31. Dezember 2019 gesund war, musste ihre Zahlungsunfähigkeit nicht mehr anzeigen - obwohl es Anfang 2020 noch gar keine Corona-Fälle in Deutschland gab.
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