In einem aktuellen Verfahren (BGH, I ZR 29/15) hat Deutschlands höchstes Gericht in Zivilsachen die Preisauszeichnungspflicht für im Schaufenster ausgestellte Ware erst einmal faktisch abgeschafft. In dem Pro-zess, der sich mit der Preisauszeichnung für Hörgeräte beschäftigte, hat der Bundesgerichtshof nicht - wie die Vorinstanzen - auf Besonderheiten der Preisbildung bei Hörgeräten abgestellt, sondern ganz grundsätzlich unter Berücksichtigung und Anwendung aktueller europäischer Gesetzgebung festgestellt: Die Vorschrift der Preisangabenverordnung regelt, wie eine Preisangabe auszusehen hat (vor allem: inkl. Mehrwertsteuer), aber nicht, dass sie überhaupt erfolgen muss. Das bedeutet: Die manchen Unternehmen nur zu gut bekannten staatlichen Bußgelder wegen unbeabsichtigt fehlender Preisschild- chen im Schaufenster oder sogar Abmahn-gebühren entfallen damit - zumindest bis auf weiteres. Es kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass eine Koalition aus Politikern und Verbraucherschützern dieses Urteil zum Anlass nehmen wird, mit Hochdruck und beschleunigt eine neue europäische Regelung zur verpflichtenden Preisauszeichnung auch im Schaufenster zu fordern.
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