Ein Verstoß gegen das Kartellrecht kann teuer werden. Jüngste Beispiele: P&C Düsseldorf und Wellensteyn. Gegen beide Firmen hat das Bundeskartellamt empfindliche Bußgelder - zusammen knapp 11 Mio. Euro - wegen unerlaubter Preisabsprachen verhängt. Seitdem ist die Branche alarmiert. Was ist erlaubt? Und welche Konse- quenzen ergeben sich für die Zusammenarbeit zwischen Handel und Industrie? Antworten gibt es auf dem Deutschen Modehandels-Kongress in Düsseldorf. Im Hinblick auf das hohe Informationsbedürfnis der Branche haben Textil-Wirtschaft und BTE das Programm um einen Vortrag zum Thema Kartellrecht erweitert. Referent ist Dr. Christian Steinle, Kanzlei Gleiss Lutz in Stuttgart. Der Kongress startet mit diesem Vortrag am 25. Oktober um 17 Uhr. Daran schließen sich Empfang und offizielle Begrüßung an. Interessenten können sich auf modehan-delskongress.de anmelden. Die Teilnahme am Kartell-rechts-Vortrag erfordert eine zusätzliche Anmeldung beijulia.kuss@dfvcg.de.
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